Betreuen Sie im Datenschutzrecht auch Privatpersonen?
Grundsätzlich sind wir als Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren ausschließlich für Unternehmen, Praxen, Vereine und Unternehmensgruppen tätig. Im Rechtsgebiet Datenschutzrecht vertreten wir vereinzelt Privatpersonen nach Vereinbarung eines Honorars.