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Sozietät Lengerke

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Einführung
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Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe im Paket 1 ist seit Mai 2022 möglich. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV im Paket 2 ist nun ebenfalls freigeschaltet, sofern die Antragstellenden kein Paket 1 einreichen müssen oder die Prüfung der Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.
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