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Über IMP Immobilien- & Finanzberatung:
Unsere Geschichte Analysieren – Beraten – Vergleichen – Optimieren – Sparen Mein Name ist Savas Civelek. Ich bin seit Anfang 2000 in der Versicherungsbranche tätig und begann meine selbständige Beschäftigung als Versicherungsmakler. Aufgaben eines Versicherungsmaklers Ein Versicherungsmakler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Der feine Unterschied zum Versicherungsvertreter, der an eine Gesellschaft gebunden ist, ist dass der Versicherungsmakler kundenorientiert und nicht gesellschaftsorientiert arbeitet. Seine Aufgabe ist es nach einer gründlichen Analyse der Lebensumstände und deren Absicherung, dem Mandanten, unter Einbeziehung der individuellen Lebenssituation, eine ausführliche Beratung zu bieten. Durch diese für den Mandanten kostenfreie Analyse, hat der Versicherungsmakler die Möglichkeit, diesem auf ihn zugeschnittene Angebote zu machen. Dabei bedient sich der Versicherungsmakler einem großen Pool an verschiedensten Versicherungsgesellschaften. Er vergleicht Preise und Leistungen der jeweiligen Versicherungen und kann so dem Mandanten, die für ihn zugeschnittene und im besten Fall optimalste Absicherung unterbreiten. Durch eine Maklervollmacht werden die Geschäftsbeziehungen zwischen Mandanten und Makler geregelt. Dadurch entlastet der Makler seinen Mandanten von zeitaufwändigen Versicherungsvergleichen, Abwicklungen und Verwaltungsarbeiten. Er kennt sich mit versteckten Klauseln in Verträgen aus und weiß worauf beim Vergleich der Leistungen zu achten ist. Durch die Maklervollmacht wickelt er eventuelle Schadensfälle ab und kontaktiert die Gesellschaften. Dem Mandanten wird der Aufwand abgenommen sich um bürokratisches kümmern zu müssen. Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter, der an eine Gesellschaft gebunden und über die auch die Haftung bei Fehlberatungen geregelt ist, haftet der Versicherungsmakler persönlich bei eventuellen Fehlberatungen. Dieses ist aber vom Gesetzgeber geregelt ,denn jeder Makler ist verpflichtet über eine sogenannte *Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Auch deshalb achtet der Versicherungsmakler bei der Beratung seiner Mandanten ganz genau auf die Notwendigkeit der abzuschließenden Verträge. Zusätzlich wird empfohlen einen *Maklervertrag und Maklervollmacht mit dem Makler zu vereinbaren,diese regelt auch rechtliche Dinge wie Datenschutz, Haftungen gegenüber dem Mandaten, Absicherung einer Vermögenschadenhaftpflicht, Einwilligung zur Kontaktaufnahme mit dem Mandanten uvm. Für den Mandanten entstehen keine Kosten, weder für die Beratung, noch falls Verträge abgeschlossen werden. Der „Verdienst“ des Versicherungsmaklers ist in den Versicherungsbeiträgen als sogenannte Courtage enthalten. Lesen Sie mehr...