Den besten Strafverteidiger an sich gibt es nicht. Ein guter und erfahrener Strafverteidiger und im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt muss bei Mandatsübernahme die bereits gegebenen Tatsachen zur Kenntnis nehmen und mit Hilfe der sich bietenden Möglichkeiten der Strafprozessordnung eine Verteidigungsstrategie wählen, die für den beschuldigten oder bereits angeklagten Mandanten die günstigste ist. Was unbedingt im Mandatsverhältnis vorliegen muss ist Vertrauen des Beschuldigten zum Anwalt, die berühmte "Chemie" muss stimmen zwischen beiden. Es kommt also nicht nur auf Fachkompetenz und Erfahrung an, sondern auch auf Empathie und Einfühlungsvermögen. Lesen Sie mehr...