Auf welche Rechtsgebiete ist Kanzlei1848 ausgerichtet?
Kanzlei1848 mit Sitz in Bochum berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen insbesondere im Immobilienrecht, Mietrecht und Gewerbemietrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht sowie Erbrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Immobilien, Grundstücke, Mietverträge und Bauvorhaben.
Unterstützt Kanzlei1848 bei Gewerbemietverträgen und deren Kündigung?
Ja. Wir beraten Vermieter und gewerbliche Mieter bei der Prüfung, Gestaltung und Beendigung von Gewerbemietverträgen. Dazu gehören langfristige Mietverträge, vorzeitige Vertragsbeendigungen, Kündigungen, Mietrückstände, Aufhebungsverträge, Rückbauverpflichtungen und Räumungsverfahren. Auch bei wirtschaftlich bedeutenden Streitigkeiten übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Kann Kanzlei1848 beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie helfen?
Ja. Wir prüfen und beraten zu Immobilienkaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Gewährleistungsansprüchen, verschwiegenen Mängeln und Streitigkeiten nach dem Immobilienkauf. Auch bei Auseinandersetzungen über Maklerprovisionen und der Rückabwicklung von Kaufverträgen unterstützen wir unsere Mandanten. Die notarielle Beurkundung erfolgt durch einen Notar.
Vertritt Kanzlei1848 sowohl Vermieter als auch Mieter?
Ja. Im Wohnraum- und Gewerbemietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Zu den häufigen Themen gehören Kündigungen, Räumungsklagen, Mietrückstände, Mietmängel, Schadensersatzansprüche und Streitigkeiten über Betriebskosten. Bei gewerblichen Mietverhältnissen beraten wir insbesondere zu langfristigen Verträgen und deren vorzeitiger Beendigung.
Übernimmt Kanzlei1848 auch baurechtliche Streitigkeiten?
Ja. Wir beraten private Bauherren, Auftraggeber und Unternehmen im Bau- und Werkvertragsrecht. Typische Mandate betreffen Baumängel, mangelhafte Handwerkerleistungen, ausstehende Vergütungen, Abnahmen, Nachbesserungen, Vertragskündigungen und Schadensersatzforderungen. Auch die Prüfung von Bau- und Werkverträgen gehört zu unserem Leistungsangebot.
Was kostet die Beratung bei Kanzlei1848?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstand und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Je nach Mandat erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Eine Erstberatung kostet bis zu 190,00 € netto. Über die anfallenden Kosten informieren wir vor der Beauftragung.
Ist eine Beratung auch online oder außerhalb von Bochum möglich?
Ja. Kanzlei1848 betreut Mandanten in Bochum, Dortmund, Essen, Düsseldorf und im gesamten Ruhrgebiet sowie bei geeigneten Mandaten auch bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Dokumente lassen sich digital übermitteln, sodass eine Beratung häufig unabhängig vom Wohn- oder Unternehmenssitz möglich ist.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?
Wir bemühen uns, neue Anfragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Für eine erste Einschätzung sind eine kurze Schilderung des Sachverhalts, vorhandene Verträge oder Schreiben sowie mögliche Fristen hilfreich. Nach Prüfung der Anfrage klären wir, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.









