Die Insolvenz tritt ein, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nicht mehr erfüllen kann. Das Insolvenzrecht dient dazu, dass die Gläubiger des zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners Ihre Ansprüche trotz allem erhalten können. Als Fachanwalt für das Insolvenzrecht biete ich eine individuelle Vertretung egal ob es sich um eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz handelt.
Gründe für ein Insolvenzverfahren sind zum einen die akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit und zum anderen die Überschuldung. Um es einzuleiten muss das zuständige Amtsgericht feststellen, dass einer dieser Gründe vorliegt und genügend Insolvenzmasse vorhanden ist um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Regelinsolvenz tritt dann ein, wenn kein besonderes Verfahren eingeleitet werden muss. Im Falle einer Insolvenz von natürlichen Personen, die nicht selbständig sind oder waren (Privatpersonen) tritt in der Regel die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, in Kraft.
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