Über Alexandra Stolley, LL.M.:
Ich bin auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert und als sogenannte Fachanwältin für Strafrecht tätig.
Dies bedeutet, dass ich ausschließlich Mandate aus diesem Bereich annehme.
Meine Liebe gilt dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, insbesondere verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr mit und ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie den
Bußgeldangelegenheiten aller Art, mit und ohne Fahrverbot
Daneben bearbeite ich auch Fälle im Strafvollzugsrecht, Strafvollstreckungsrecht,
Ausländerrecht (soweit dies mit dem strafrechtlichen Mandat zusammenhängt) und
Verwaltungsrecht (soweit dies mit dem strafrechtlichen Mandat zusammenhängt).
Schwerpunktmäßig berate und vertrete ich Mandantinen und Mandanten, die als Beschuldigte in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft haben oder sich in einem späteren Gerichtsverfahren mit der Justiz auseinandersetzen müssen.
Aber auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und nunmehr überlegen, was Sie tun sollen, möchte ich Sie gerne beraten und natürlich auch, wenn Sie in einem Gerichtsverfahren kompetente Unterstützung durch einen Beistand benötigen, also ggfs.. eine Nebenklagevertretung notwendig ist.
Dies gilt natürlich auch dann, wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind und Rechtsrat suchen, wie Sie sich verhalten sollen oder einen Zeugenbeistand vor Gericht benötigen.
Sollten Sie Fragen zu anderen Rechtsgebieten haben, so sprechen Sie mich bitte an. Ich werden Ihnen helfen, einen kompetenten Kollegen/eine kompetente Kollegin zu finden.
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Fachwissen
Strafrecht
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Strafrecht Sonstiges
Personenschäden & Haftung
Führerscheinrückgabe / Einspruch gegen Geldbuße
Erfahrung & Kompetenz
Erfahrung
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25 Jahre Berufserfahrung
Mitglied von
 | Deutscher Anwaltverein |
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Alexandra Stolley, LL.M.
Wenn die Polizei vor meiner Tür steht und fragt, ob ich am soundsovielten das Fahrzeug xy gefahren habe, muss ich die Frage dann beantworten?
Nein, müssen Sie nicht und sollten auch nicht, bevor Sie mit einem Anwalt/einer Anwältin gesprochen haben. Denn auch hier gitl: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - Gold wert!