Wenn die Polizei vor meiner Tür steht und fragt, ob ich am soundsovielten das Fahrzeug xy gefahren habe, muss ich die Frage dann beantworten?
Nein, müssen Sie nicht und sollten auch nicht, bevor Sie mit einem Anwalt/einer Anwältin gesprochen haben. Denn auch hier gitl: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - Gold wert!