Eine Immobilie soll gekauft oder verkauft werden, der Nachlass ist zu regeln oder es geht um die Abfassung einer Patientenverfügung: Solche und ähnliche Fälle sind zwar immer individuell zu behandeln, haben aber auch allgemein gültige Aspekte, über die man sich schon im Vorfeld informieren kann. Zu diesem Zweck haben wir hier eine Auswahl der in unserer täglichen Praxis häufig wiederkehrenden Fragen und Antworten aufgelistet.
Jeder kann einen Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Entfalten Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks des Notars Wirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden. Wo sich z. B. bei einem Grundstückskaufvertrag ein Grundstück befindet, ist irrelevant.
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