• Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: Hier gilt das gesetzliche Bestellerprinzip. Käufer und Verkäufer tragen die Provision jeweils zur Hälfte, in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. pro Partei.
• Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien: In diesen Fällen sind individuelle Provisionsvereinbarungen möglich. Diese halten wir transparent im Maklervertrag fest.
So haben Sie jederzeit Klarheit über die Kosten.














