Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich fast ausschließlich mit dem Familien- und Eherecht. Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Meine langjährige Erfahrung und meine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts und des Pferderechts, sowie die ständige Weiterbildungspflicht, der ich als Fachanwältin unterliege, gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge. Es ist mir wichtig, dass Sie sich – ganz gleich in welcher Angelegenheit – bei mir gut aufgehoben fühlen und individuell betreut wissen. Für den Fall, dass Sie eine zeitnahe anwaltliche Vertretung benötigen oder sich einen umfassenden Überblick über Ihre persönliche und wirtschaftliche Position anlässlich Trennung und Ehescheidung verschaffen wollen, stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen zur Verfügung. Lesen Sie mehr...