Im Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Gerlach alle Delikte, unter anderem Kapitaldelikte (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge etc.), Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenverstöße wie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Anbau und Herstellung, Einfuhr), Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte (einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.) und alle Eigentums- und Vermögensdelikte (u.a. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug). Dabei steht er Ihnen in allen Instanzen (erstinstanzlich, Berufung und Revision) zur Seite. Zudem unterstützt Rechtsanwalt Gerlach Sie auch in der Strafvollstreckung („Therapie statt Strafe“ gem. § 35 BtMG, Reststrafenaussetzung „Zwei-Drittel Strafe“). Neben Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Gerlach auch auf dem Gebiet des Familienrechts für Sie tätig. Lesen Sie mehr
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Anmerkung: Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind bei Berufstätigen nach Absprache gerne möglich.
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