Leider nicht zu empfehlen!
Die Mandatsbearbeitung durch Herrn Richter wies in meinem sozialrechtlichen Verfahren gravierende Defizite auf, die ich lückenlos belegen kann.
Sowohl in der Mandatsanzeige als auch in der per E-Mail am 19.02.2024 (11:57 Uhr) mir übermittelten Klagebegründung verwendete Herr Richter das Kurzrubrum „Dr. Feineis ./. BA“, also das gängige Kürzel der Bundesagentur für Arbeit, als Gegner. Dies geschah, obwohl ich ihn im Vorfeld mehrfach schriftlich darüber informiert hatte, dass sich das Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) richtete.
Dieselbe fehlende Aufmerksamkeit zeigte sich beim Streitgegenstand: Herr Richter brachte in denselben beiden Dokumenten „wegen Umschulung“ zu Papier, obwohl der korrekte Verfahrensgegenstand „wegen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ lautete, was ich ihn ebenfalls vorab schriftlich mitgeteilt hatte. Erst nach meinem beharrlichen Drängen tauschte er den Begriff in späteren Schreiben aus.
Die von ihm formulierte Klagebegründung (ein 2,5-seitiges Schreiben an das Gericht) enthielt fünf Datumsangaben, die allesamt fehlerhaft aus den Originaldokumenten übertragen wurden. Zudem wies dieses Schreiben erhebliche sprachliche Mängel auf. Insbesondere eine unvollständige und daher inhaltsleere Aussage („Daher muss eine Aufhebung nach § 48 SGB X.“), ausgerechnet beim zentralen Kern des Klagevorwurfs, zeigt zudem, dass Herr Richter seine Klagebegründung vor dem Versenden ans Gericht nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt Korrektur gelesen hat.
Auch die direkte Korrespondenz mit mir war von zahlreichen auffälligen, den Lesefluss erheblich störenden Fehlern, unverständlichen Wortschöpfungen und kuriosen Stilblüten geprägt (Beispiele: „Rechsanwlat“ am 09.09.2024, „straffreiaufladen“ – was immer damit gemeint sein sollte – am 10.05.2024, „Rezession“ - gemeint war „Rezension“ in gleich zwei E-Mails am 03.06.2024 und 30.11.2025).
Herr Richter hat mir aufgrund mangelhaften Aktenmanagements erhebliche zeitliche Nachteile und eine schwere seelische Zusatzbelastung zugefügt, indem er mir, seinem um seine Existenz kämpfenden Mandanten, die wichtige Klageerwiderung des Prozessgegners vom 19.03.2024 mit über zwei Monaten Verspätung am 30.05.2024 – und dies beiläufig sowie erst nach meinem hartnäckigen Nachhaken – zur Verfügung stellte.
Dieser Pflichtverstoß war für mich wie ein Schock und kam einem fundamentalen Vertrauensbruch gleich. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat meine diesbezügliche Beschwerde mit Schreiben vom 13.01.2025 geprüft und als gerechtfertigt angesehen.
Fazit: Wer wegen seines rechtlichen Anliegens ohnehin schon genug Sorgen und strapazierte Nerven hat, braucht zwingend einen verlässlichen Rechtsbeistand. Ihm muss bewusst sein, dass er mit seinem Vertrauen und, wie in meinem Fall, mit seinem Geld in Vorleistung geht. Welche qualitative Gegenleistung er dafür erhält, bleibt zu Beginn des Mandats völlig offen. Herr Richter hat mein Verfahren durch die beschriebene Arbeitsweise für mich erheblich erschwert, den Erfolg meiner Klage gefährdet und das Mandatsvertrauen nachhaltig zerstört.
Nachtrag: Nachdem Herr Richter das Mandat im September 2024 beendet hatte, habe ich das existenziell wichtige sozialrechtliche Verfahren komplett in Eigenregie durchgefochten. Meiner Strategie folgend, konnte ich den schweren Kampf durch insgesamt vier lange eigene Schriftsätze und mit dem nötigen Quäntchen Glück erfolgreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit abschließen.