“Anfrage steuerliche Betreuung – Ehepaar, zwei Anstellungen plus Gewerbe (DATEV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir suchen für unsere gemeinsame steuerliche Betreuung eine neue Kanzlei und möchten anfragen, ob Sie Kapazität für die Aufnahme neuer Mandanten haben. Damit Sie den Aufwand realistisch einschätzen können, haben wir die Eckdaten unten zusammengestellt.
Ausgangslage
- Verheiratet, bislang Zusammenveranlagung, keine Kinder [bitte prüfen]
- Ich: nichtselbstständig, Bruttoarbeitslohn Basis rund 79.900 EUR + Zulagen bis 100.000 EUR
- Meine Frau: nichtselbstständig, Bruttoarbeitslohn rund 39.000 EUR, zusätzlich ein Gewerbe im Bereich Fotografie
- Weitere Einkunftsarten: ETF Besparungen
- Wir sind aktuell über DATEV aufgesetzt
Eckdaten des Gewerbes
- Gewinnermittlung per EÜR, kein Handelsgewerbe, keine Bilanzierungspflicht
- Jahresumsatz zuletzt rund 24.800 EUR
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird angewendet, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Entsprechend fallen keine Voranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung an, jedoch Steuervorzahlungen quartalsweise
- Keine Beschäftigten, keine Lohnabrechnung
- Ein Geschäftskonto, Belegvolumen gering
- Belege werden von uns selbst sortiert und digital bereitgestellt, eine laufende Buchhaltung durch die Kanzlei benötigen wir nicht
- Anlagevermögen: Fotoausrüstung und IT mit laufender Abschreibung
Benötigte Leistungen
- Einkommensteuererklärung für uns beide, einschließlich Prüfung der günstigsten Veranlagungsart
- Einnahmenüberschussrechnung für das Gewerbe
Erwartungen an die Zusammenarbeit
- Verbindliche Einhaltung von Fristen und rechtzeitige Rückmeldungen
- Gute Erreichbarkeit und ein fester Ansprechpartner
- Aktive Beobachtung der Vorjahresumsatzgrenze von 25.000 EUR nach § 19 UStG mit rechtzeitigem Hinweis, bevor ein Wechsel zur Regelbesteuerung eintritt. Der Umsatz liegt nur knapp darunter, weshalb uns dieser Punkt besonders wichtig ist
- Ein jährliches Gespräch, in dem aktiv geprüft wird, welche steuerlichen Gestaltungs- und Absetzungsmöglichkeiten wir bislang nicht ausschöpfen, insbesondere im Bereich Betriebsausgaben des Gewerbes
Fragen an Sie
- Arbeiten Sie ebenfalls mit DATEV, sodass eine reibungsarme Übernahme unserer Bestände möglich wäre?
- Können Sie uns eine Kostenschätzung je Leistungsposition zukommen lassen, jeweils mit Gegenstandswert und angesetztem Gebührensatz, alternativ als Pauschale?
- Ist eine Pauschalvergütung möglich, die das jährliche Optimierungsgespräch und Zwischenrückfragen einschließt, oder werden diese nach Zeitgebühr abgerechnet?
- Würden Sie uns bei der Frage unterstützen, ob ein freiwilliger Verzicht auf § 19 UStG angesichts der Investitionen in Ausrüstung wirtschaftlich sinnvoll wäre?
Über einen Vorschlag für ein kurzes Kennenlernsgespräch würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. S.”