Das Medizinrecht ist ein komplexes Spezialrechtsgebiet und verlangt von einem Rechtsanwalt sowohl spezielle Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie. Sensibilität und ein hohes Maß an Vertrauen und Legitimität vorausgesetzt. Mein Anspruch ist die vorrangige Beachtung der Interessen meiner Mandanten, Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit Wissen, Daten und Persönlichkeiten. Mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement unterstütze und berate ich Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser und MVZ`s in allen rechtlichen Fragen des Medizinrechts. Fokussiert auf bestmögliche Beratung und Vertretung setze ich mich für Ihr Recht ein. Als Fachanwältin ist „Qualität“ von der Kammer geprüft. Ständige Fortbildung ist für mich Verpflichtung und unterscheidet den selbsternannten Spezialisten vom Rechtsanwalt mit besonderem Qualitätsnachweis. Deshalb können nur spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte sachgerechte Arbeit leisten und für Sie als Mandanten effiziente Resultate erzielen.
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