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Dr. Michaela Bürgle

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(16 Bewertungen)
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Hochstraße 17, Frankfurt am Main
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Einführung
Die renommierte Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle ist eine der führenden Expertinnen im Bereich des Medizinrechts in Deutschland. Seit 2014 zählt sie zu den Top 10 der besten Anwälte in diesem Bereich, wie ein unabhängiges Ranking des Handelsblatt Research Institute zeigt. Dr. Bürgle hat sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Patienten ein, die durch medizinische Behandlungsfehler und Ärztepfusch zu Schaden gekommen sind. Sie vertritt ihre Mandanten mit großem Engagement und Fachwissen, um ihnen zu der Entschädigung zu verhelfen, die sie verdienen. Dabei legt sie großen Wert darauf, jeden Fall zunächst medizinisch zu analysieren, bevor sie ihn juristisch bewertet. So kann sie sicherstellen, dass sie die bestmögliche Strategie für ihre Mandanten entwickelt. Dr. Bürgle hat bereits zahlreiche hohe Schmerzensgeld- und Entschädigungszahlungen für ihre Mandanten erstritten. Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer eines medizinischen Behandlungsfehlers geworden sind, zögern Sie nicht, sich an Dr. Bürgle zu wenden. Sie bietet eine kostenlose Erstberatung an, in der sie Ihren Fall prüft und Ihnen eine erste Einschätzung gibt. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an.
Fachwissen
ZivilprozessrechtVerkehrsrechtFusionenUrheberrechtUnterhaltszahlungenAnwalt für StrafrechtMedizinrechtStrafrechtBerufshaftpflichtPatientenrechtHaftungWettbewerbsrechtIT-RechtRechtsanwaltMedizinrechtgesetzStrafgesetzgebungOpferschutzrechtEnteignungsrechtDatenschutzrechtDisziplinarrechtHilfe bei einem StrafverfahrenAnerkennung, Sorgerecht & BesuchsrechtPersonenschäden & HaftungStrafrecht SonstigesUrheber- & MedienrechtIT-Recht & DatenschutzWettbewerbs-, Patent- & MarkenrechtWirtschaftsstrafrechtSteuerstrafrecht
Fotos
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Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Montag um 09:00
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09:00 bis 13:00
Montag
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14:00 bis 17:30
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Dienstag
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Erfahrung & Kompetenz
star16 Bewertungen
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Sehr gut4,0
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Bewertungen aus anderen Quellen
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Klaus H.starstarstarstarstar
6. Apr. 2025 google
Sehr zu empfehlen Ich fühlte mich stets gut informiert und bestens aufgehoben.

Hstarstarstarstarstar
6. März 2025 google
Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dr. Bürgle und ihrem Team und würde mich jederzeit wieder an sie wenden. Zum Erstgespräch per Telefon wird ein Termin vereinbart und pünktlich eingehalten. Frau Dr. Bürgle war top vorbereitet und mit meinem Fall vertraut und hat mich mit allem sehr nett, ehrlich und für mich verständlich beraten. Ich bin von der schnellen und professionellen Arbeit der Anwältin und des Teams sehr beeindruckt. Menschlich mag ich Frau Dr. Bürgle gerne. Sie ist empathisch und freundlich. Sehr praktisch finde ich die schnelle Beantwortung von Fragen per E-Mail Kontakt. Leider hat man es als geschädigter Patient in Deutschland sehr schwer, einem Arzt einen Fehler zu beweisen und man muss sich auf einen langen Weg mit Gutachten und Gerichtsterminen einstellen. In meinem Fall wurde das Verfahren durch einen Vergleich beendet. Vielen herzlichen Dank an Frau Dr. Bürgle und ihr Team für die gute Betreuung während des Verfahrens!

Mstarstarstarstarstar
3. Feb. 2025 google
Dr. Bürgle ist sehr Nett und professionell. Sie hat mich sehr einfach beraten und geholfen.

Roswithastarstarstarstarstar
4. Aug. 2024 google
Achtung, ich kann Frau Dr. Bürgle überhaupt nicht empfehlen! In meiner Arzthaftungssache habe ich vor dem Landgericht Schadensersatz wegen Behandlungsfehlern (nicht fachgerechte bzw. unterbliebene Behandlung / Untersuchung nach Luxationsfraktur der Halswirbelsäule bei schwersten neurologischen Ausfallerscheinungen) gegen die behandelnden Ärzte und Kliniken geltend gemacht. Bei zunehmenden Beschwerden wandte ich mich an eine andere Klinik, eine BG-Klinik. Dort wurde ich operiert. Zwei Wirbel werden seitdem von einer Metallplatte zusammengehalten. Erstinstanzlich bin ich unterlegen. Frau Dr. Bürgle hat die Erfolgsaussichten der Berufung dann für sich geprüft. Sie kam zu dem für mich rechtlich nicht nachvollziehbaren Schluss, die Berufung sei nicht sinnvoll. Sie sicherte aber vorher telefonisch zu, dass Sie gleichwohl Berufung einlegen würde, wenn ich dies wolle. Dies kann ein Zeuge bestätigen. Ich habe sie dann mit der Durchführung der Berufung beauftragt und ihr umfangreiche Unterlagen zukommen lassen. Die Frist liess Frau Dr. Bürgle dann verstreichen. Ich ging aber davon aus, dass sie fristgerecht Berufung eingelegt hätte. Nach dem Ende der Berufungseinlegungsfrist entdeckte ich im E-Mail-Postfach eine Mail von ihr, im Spam-Ordner, dass sie keine Berufung einlegen würde, eine Mail vom letzten Tag der Frist, Reaktion unmöglich. Sie hat es nicht für nötig gefunden, mich telefonisch persönlich zu informieren über ihren Sinneswandel. Der Kommunikation nur per Mail habe ich nicht zugestimmt. Eine plötzliche Absage der rechtlichen Vertretung war für mich nicht zu erwarten nach ihrer mündlichen Zusage, die sie zunächst fernmündlich erteilte. Ich sehe darin einen Vermögensschaden und fühle mich als Partei verraten. Eine Privatklage gegen Frau Dr. Bürgle bleibt vorbehalten. Man kann sich fragen, wessen Interessen Frau Dr. Bürgle vertritt.
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