Buchführungskosten
Buchführungskosten sind die Ausgaben, die bei der ordnungsgemäßen Erfassung und Dokumentation aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens entstehen. Diese können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie umfassen sowohl die Beauftragung externer Steuerberater als auch interne Kosten für Software und Personal. Bei der Beauftragung eines Steuerberaters richten sich die Kosten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und liegen typischerweise zwischen 50 € und 500 € monatlich, abhängig von Faktoren wie Jahresumsatz, Anzahl der Buchungssätze und Komplexität der Geschäftstätigkeit. Die neuen Schwellenwerte für die Buchführungspflicht ab 2025 (800.000 € Jahresumsatz oder 80.000 € Jahresgewinn) beeinflussen dabei maßgeblich den Umfang und damit die Kosten der erforderlichen Buchführung.

Inhaltsverzeichnis
- Buchführungskosten bei Steuerberatern nach StBVV
- Buchführungskosten nach Unternehmensart und -größe
- Beispielrechnung für Buchführungskosten
- Zusätzliche Kosten und Gebühren
- Kostenzusammensetzung bei der Buchführung
- Spartipps für Buchführungskosten
- FAQ zu Buchführungskosten
- Warum Trustlocal für Ihre Buchführung?
Buchführungskosten bei Steuerberatern nach StBVV
Die Gebühren für die Buchführung durch Steuerberater sind gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die monatlichen Kosten variieren je nach Umfang der übertragenen Aufgaben und richten sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens.
Leistungsumfang | Gebührensatz nach StBVV | Beispielkosten (pro Monat, bei 200.000 € Jahresumsatz) |
---|---|---|
Komplette Buchführung | 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr | 46 € bis 277 € |
Nur Kontierung der Belege | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr | 23 € bis 139 € |
Datenverarbeitung nach Vorkontierung | 1/20 bis 10/20 einer vollen Gebühr | 12 € bis 116 € |
Die volle Gebühr beträgt bei einem Jahresumsatz von 200.000 € ab Juli 2025 275 € pro Monat laut Tabelle C der StBVV. Je nach Aufwand kann der Steuerberater innerhalb der angegebenen Spannen kalkulieren.
Detailtabelle StBVV 2025 (volle Gebühr nach Tabelle C)
Jahresumsatz (Gegenstandswert) | Volle Gebühr (ab 01.07.2025) | Mögliche Monatskosten (2/10 – 12/10) |
---|---|---|
50.000 € | 138 € | 28 € bis 166 € |
100.000 € | 188 € | 38 € bis 226 € |
200.000 € | 275 € | 55 € bis 330 € |
500.000 € | 512 € | 102 € bis 614 € |
Diese Tabelle zeigt, dass die oft genannte Spanne von 50 € bis 500 € zwar für kleine bis mittlere Unternehmen realistisch ist, aber bei höheren Umsätzen durchaus deutlich höhere monatliche Kosten anfallen können.
Buchführungskosten nach Unternehmensart und -größe
Die Höhe der Buchführungskosten hängt maßgeblich von der Unternehmensform, dem Jahresumsatz und der Komplexität der Geschäftstätigkeit ab. Kleinunternehmer mit einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung zahlen deutlich weniger als bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaften.
Unternehmensart | Monatliche Kosten | Besonderheiten |
---|---|---|
Kleinunternehmer (EÜR) | 50 € bis 150 € | Keine doppelte Buchführung erforderlich |
Einzelunternehmen | 100 € bis 300 € | Ab 800.000 € Umsatz buchführungspflichtig |
GmbH/UG | 200 € bis 500 € | Immer bilanzierungspflichtig |
Hinweis: Gerade für kleine Unternehmen sind diese Fixkosten spürbar, weshalb effiziente Prozesse und klare Vereinbarungen mit dem Steuerberater besonders wichtig sind.

Beispielrechnung für Buchführungskosten
Beispiel 1: Mittelständisches Einzelunternehmen (300.000 € Umsatz)
- Volle Gebühr nach Tabelle C: ca. 286 € monatlich (alt) / ab 07/2025 ca. 310 €
- Steuerberater setzt 7/10 Gebühr an: ca. 200–217 € monatlich
- Zusätzliche Kosten pro Jahr: 50 € für Porto/Telefon
- Eventuelle Zusatzleistungen: 80 € – 150 € pro Stunde
- Gesamtkosten: ca. 2.450 € pro Jahr
Beispiel 2: Kleinunternehmer (80.000 € Umsatz, EÜR)
- Monatlich: ca. 80 €
- Zusatzkosten: einmalig ca. 200 € für Beratung/Sonderleistungen
- Gesamtkosten: ca. 1.160 € pro Jahr
Beispiel 3: GmbH (1 Mio. € Umsatz)
- Volle Gebühr: ca. 1.000 € monatlich (neu kalkuliert nach StBVV)
- Bei 6/10 Mittelwert: ca. 600 € monatlich
- Jahresabschluss: zusätzlich ca. 2.000 €
- Gesamtkosten: ca. 9.200 € pro Jahr
Beispiel 4: Start-up mit digitaler Vorkontierung
- Monatlich: ca. 120 €
- Einmalige Einrichtung: 500 €
- Gesamtkosten: ca. 1.940 € im ersten Jahr
Zusätzliche Kosten und Gebühren
Neben den Grundgebühren für die laufende Buchführung können weitere Kosten entstehen, die separat abgerechnet werden. Diese hängen vom individuellen Bedarf und besonderen Anforderungen des Unternehmens ab.
Zusatzleistung | Kosten |
---|---|
Einrichtung der Buchführung | Nach Zeitaufwand (80 € bis 150 €/Stunde) |
Porto und Telekommunikation | Bis zu 20 € pauschal pro Monat |
Umsatzsteuer-Voranmeldung | In Monatsgebühr enthalten |
Besondere Beratung | 80 € bis 150 € pro Stunde |
Jahresabschluss | Separate Berechnung nach StBVV |
Diese Zusatzkosten sind vor allem bei der erstmaligen Einrichtung der Buchführung oder bei besonderen steuerlichen Fragestellungen relevant.
Kostenzusammensetzung bei der Buchführung

Die Gesamtkosten der Buchführung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Etwa 55 % der Kosten entfallen auf die Arbeitskosten des Buchhalters oder Steuerberaters. Diese umfassen die Vergütung für die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Finanzberichten sowie die steuerliche Beratung. Die Software- und IT-Kosten machen etwa 25 % der Gesamtkosten aus und decken die Ausgaben für Buchhaltungssoftware und IT-Infrastruktur. Verwaltung und Dokumentation, die 20 % der Gesamtkosten ausmachen, beinhalten die Organisation und Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen sowie die Dokumentation der Buchführung.
Spartipps für Buchführungskosten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Buchführung zu reduzieren, ohne dabei die Qualität oder Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Eine gute Vorbereitung und klare Absprachen mit dem Steuerberater können erhebliche Einsparungen ermöglichen.
Durch die Vorkontierung der Belege können Sie die Arbeitszeit Ihres Steuerberaters reduzieren und von niedrigeren Gebührensätzen profitieren. Die Nutzung digitaler Buchhaltungssoftware ermöglicht eine effizientere Datenübertragung an den Steuerberater. Verhandeln Sie außerdem Pauschalhonorare für wiederkehrende Tätigkeiten und fragen Sie nach Rabatten für Gründer oder langjährige Mandanten. Eine klare Aufgabenteilung zwischen Ihnen und dem Steuerberater vermeidet Doppelarbeiten und unnötige Kosten.
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FAQ zu Buchführungskosten
Die Kosten für die Buchführung werfen häufig Fragen auf, insbesondere zur steuerlichen Behandlung und zur Höhe der Gebühren. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Buchführungskosten.
Was gehört zu Buchführungskosten?
Zu den Buchführungskosten zählen alle Ausgaben, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung anfallen: Gebühren für den Steuerberater, interne Buchhaltungspersonalkosten, Kosten für Software und IT-Infrastruktur sowie Verwaltungsausgaben wie Porto und Telefon.
Was kostet die Buchhaltung pro Monat?
Die monatlichen Kosten liegen typischerweise zwischen 50 € und 500 € für kleine bis mittlere Betriebe. Ab einem Umsatz von 500.000 € können die Gebühren laut StBVV auch über 600 € pro Monat betragen.
Wie berechnet man Buchhaltungskosten?
Die Berechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Jahresumsatz (Gegenstandswert). Darauf wird die volle Gebühr aus Tabelle C angewendet. Je nach Aufwand kalkuliert der Steuerberater zwischen 2/10 und 12/10 dieser vollen Gebühr.
Wie hoch sind die Buchführungskosten beim Steuerberater?
Je nach Umsatz und Umfang: Bei 100.000 € Jahresumsatz liegt die volle Gebühr bei 188 € → mögliche Kosten 38 € – 226 € monatlich. Bei 200.000 € Umsatz beträgt die volle Gebühr 275 € → 55 € – 330 €. Ab 500.000 € Umsatz sind Kosten zwischen 102 € und 614 € monatlich realistisch.
Können Buchführungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Ja, Sie können Ihre Buchführungskosten vollständig als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies reduziert den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerbelastung des Unternehmens. Dabei ist es unerheblich, ob die Kosten für externe Dienstleister oder interne Buchhaltungssoftware anfallen.
Was kostet die Einrichtung einer neuen Buchführung?
Steuerberater rechnen die erstmalige Einrichtung der Buchführung meist nach Zeitaufwand ab, da hierfür kein Gegenstandswert ermittelt werden kann. Die Zeitgebühr liegt typischerweise zwischen 80 € und 150 € pro Stunde, abhängig von der Qualifikation des Steuerberaters. Der Aufwand hängt von der Komplexität des Unternehmens und der gewählten Software ab.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Buchführungskosten?
Die Kosten werden hauptsächlich durch den Jahresumsatz, die Anzahl der Buchungssätze, die Komplexität der Geschäftstätigkeit und den Umfang der übertragenen Aufgaben bestimmt. Unternehmen mit internationalen Geschäften, mehreren Betriebsstätten oder besonderen steuerlichen Anforderungen können mit höheren Kosten rechnen.
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