Makler Kosten Mietwohnung 2026

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5 Minuten LesezeitAktualisiert am 31.07.2026

Makler Kosten Mietwohnung

Die Kosten für einen Makler bei der Anmietung einer Wohnung hängen in der Regel vom Mietpreis und den örtlichen Gegebenheiten ab. Gemäß dem Bestellerprinzip zahlt in den meisten Fällen derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Für Mieter bedeutet dies, dass in vielen Fällen keine Maklergebühren anfallen. Sollte der Mieter jedoch den Makler beauftragen, liegen die Maklerkosten bei bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Bestellerprinzip zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision. Für Mieter fallen nur dann Kosten an, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.
  • Beauftragt der Mieter den Makler selbst, beträgt die Provision bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die Provision ist für Vermieter als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Mieter können sie nur bei einem beruflich bedingten Umzug geltend machen.

Mietwohnung Maklerkosten im Überblick

Die Maklercourtage oder Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienste erhält. Bei der Vermietung einer Wohnung sind ihre Höhe und die Frage, wer sie zahlt, bundesweit einheitlich geregelt und hängen nicht vom Bundesland ab. Seit Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 (§ 2 Abs. 1a WoVermittG) gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision, in den meisten Fällen also der Vermieter.

Fällt die Provision ausnahmsweise beim Mieter an, weil dieser selbst einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt hat, ist sie gesetzlich gedeckelt: maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, also maximal 2,38 Nettokaltmieten. Diese Obergrenze gilt bundesweit und ohne Ausnahme.

Die Provision deckt dabei auch die informelle Markteinschätzung des Maklers zum passenden Mietpreis ab. Wer stattdessen eine formelle, kostenpflichtige Werteinschätzung benötigt, findet die Preise für ein Immobiliengutachten auf unserer speziellen Kostenseite.

"Zur Maklerleistung gehören unter anderem die (falls nötig) Marktpreiseinschätzung, Exposé-Erstellung, professionelle Vermarktung, Koordination und Durchführung von Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten, Kommunikation mit Bewerbern, Vertragsvorbereitung sowie die Begleitung bis zur Wohnungsübergabe. Selbstverständlich gehören die Wohnungsübergabe selbst, wie auch zu Beginn die Abnahme zu den typischen Leistungen."
Margherita MagriImmobilienmaklerin
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Was kostet ein Makler für eine Mietwohnung in meinem Bundesland?

Bei der Vermietung gibt es hier keine regionalen Unterschiede: Die Maklerkosten für eine Mietwohnung sind in allen 16 Bundesländern identisch geregelt, denn das Bestellerprinzip und die gesetzliche Deckelung gelten bundesweit. Egal ob Bayern, Berlin oder Nordrhein-Westfalen: Entscheidend ist ausschließlich, wer den Makler beauftragt hat, nicht der Standort der Wohnung.

  • Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt er die volle Provision, unabhängig vom Bundesland.
  • Beauftragt der Mieter selbst einen Makler mit der Wohnungssuche, zahlt er maximal 2,38 Nettokaltmieten, ebenfalls unabhängig vom Bundesland.

(Regionale Preisunterschiede gibt es beim Immobilienkauf, dort variiert die übliche Maklerprovision je nach Bundesland. Für Mietwohnungen gilt diese Regionalität nicht.)

"Ein seriöses Maklerangebot zeichnet sich durch Transparenz, einen schriftlichen Maklervertrag/Vermietungsauftrag, realistische Einschätzungen zum Mietpreis sowie eine klare Auflistung der Leistungen und Kosten aus. Vorsicht ist geboten, wenn unrealistische Versprechen gemacht oder wesentliche Informationen fehlen."
Margherita MagriImmobilienmaklerin
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Kostenzusammensetzung

Die Provision oder Maklercourtage macht mit 50 % den größten Anteil der Kosten für die Dienstleistungen eines Maklers bei der Anmietung einer Wohnung aus und umfasst die Vergütung für die Vermittlung der Wohnung. Die Verwaltung und Dokumentation, die etwa 30 % der Gesamtkosten ausmachen, decken die Ausgaben für die Erstellung und Bearbeitung von Mietverträgen sowie andere administrative Aufgaben. Werbung und Inserate, die 20 % der Gesamtkosten ausmachen, umfassen die Kosten für das Inserieren der Mietwohnung auf verschiedenen Plattformen und in Medien.

"In der Praxis kann sich der Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand je nach Objekt und Nachfrage jedoch deutlich erhöhen."
Margherita MagriImmobilienmaklerin
Provision
Verwaltungs- und Beratungsaufwand
Werbung und Inserate
"Viele Vermieter unterschätzen den organisatorischen Aufwand nach der Vermarktung. Die umfangreiche Kommunikation mit Interessenten, Terminabstimmungen, Dokumentenprüfung oder die Nachbetreuung bis zur Übergabe nehmen oft deutlich mehr Zeit in Anspruch, als von außen sichtbar ist."
Margherita MagriImmobilienmaklerin

Wer zahlt die Maklerprovision?

Insbesondere bei Mietwohnungen spielt das Bestellerprinzip eine zentrale Rolle. Dieses Prinzip besagt, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision zahlen muss. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter, der den Makler beauftragt, um einen Mieter für seine Immobilie zu finden. Dies bedeutet, dass für Mieter in der Regel keine Kosten anfallen, es sei denn, sie beauftragen den Makler selbst. In diesem Fall darf die Provision maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen (= 2,38 Nettokaltmieten).

"Im Regelfall gilt das Bestellerprinzip eindeutig: Wer den Makler beauftragt, trägt auch die Provision. Weitere Kosten für den Mieter entstehen üblicherweise nur im Zusammenhang mit Kaution, Umzug oder Vertragsnebenkosten – nicht für die Maklerprovision."
Margherita MagriImmobilienmaklerin

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision hängt maßgeblich davon ab, wer die Provision zahlt. Für Vermieter ist die Maklerprovision als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Vermieter diese Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen können, was ihre steuerliche Belastung reduziert.

Für Mieter hingegen ist die Situation anders. In der Regel können Mieter die Maklerprovision nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, kann die Maklerprovision als Werbungskosten anerkannt werden. In diesem Fall muss der Mieter nachweisen, dass der Umzug beruflich bedingt war, um die steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen.

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"Um Kosten einschätzen zu können, benötigen wir Folgendes vom Vermieter: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand der Immobilie, gewünschter Vermietungszeitpunkt sowie besondere Ausstattungsmerkmale oder Modernisierungen. Auf dieser Grundlage lässt sich der Vermietungsaufwand und damit auch die Maklerleistung realistisch einschätzen."
Margherita MagriImmobilienmaklerin
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FAQs zum Thema Makler Kosten Mietwohnung

Die Anmietung einer Wohnung über einen Makler wirft häufig Fragen zu den anfallenden Kosten und rechtlichen Bestimmungen auf. In diesem Abschnitt beantworten wir die wichtigsten Fragen, um Sie optimal auf Ihre Wohnungssuche vorzubereiten.

Was ist die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?

Die Maklerprovision, auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt, ist die Vergütung, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Mietvertrags erhält. Bei Mietwohnungen richtet sich, wer sie zahlt, ausschließlich nach dem Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch, in der Regel also der Vermieter.

Wer zahlt den Makler bei einer Mietwohnung?

In den meisten Fällen zahlt der Vermieter die Maklerprovision, da in Deutschland seit 2015 das Bestellerprinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, kommt auch für dessen Kosten auf. Da es in der Regel der Vermieter ist, der den Makler beauftragt, um einen Mieter für seine Wohnung zu finden, trägt er auch die Maklerprovision. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter den Makler explizit beauftragt hat, nach einer geeigneten Wohnung zu suchen. In diesem Fall kann die Provision auf den Mieter übertragen werden.

Wie hoch ist die Maklerprovision für eine Mietwohnung?

Muss ausnahmsweise der Mieter zahlen, weil er selbst den Makler beauftragt hat, beträgt die Maklerprovision maximal 2,38 Nettokaltmieten, also zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Obergrenze ist bundesweit einheitlich und unabhängig von Region oder individueller Vereinbarung (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Die Nettokaltmiete dient dabei als Berechnungsgrundlage.

Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Die Möglichkeit, die Maklerprovision steuerlich abzusetzen, hängt davon ab, wer sie zahlt und in welchem Kontext. Mieter können die Provision nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. In diesem Fall kann die Maklerprovision als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vermieter hingegen können die Maklerprovision grundsätzlich als Werbungskosten absetzen, da sie in direktem Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht.

Was passiert, wenn der Vermieter die Maklerprovision auf den Mieter abwälzt?

Wenn ein Vermieter versucht, die Maklerprovision auf den Mieter abzuwälzen, obwohl er selbst den Makler beauftragt hat, verstößt er gegen das Bestellerprinzip. In solchen Fällen hat der Mieter das Recht, die Zahlung der Provision zu verweigern oder, falls bereits gezahlt, die Rückerstattung zu verlangen. Es ist daher wichtig, dass Mieter genau prüfen, wer den Makler beauftragt hat, bevor sie einer Zahlung zustimmen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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